Der Beschluss über „historische Kennzeichen“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

DIE LANGE ERWARTETE DURCHFÜHRUNGSMASSNAHME DES MINISTERIUMS FÜR INFRASTRUKTUREN UND VERKEHR TRITT IN KRAFT, DIE IHNEN ERMÖGLICHT, SCHILDER MIT URSPRUNG ODER AUS DER ZEIT DER GEBURT DES FAHRZEUGS VON HISTORISCHEM UND SAMMLERWERKLICHEM INTERESSE ZU ERHALTEN

Das Amtsblatt vom 26. September 2023 sieht die lang erwartete Veröffentlichung des am 4. August vom Ministerium für Infrastruktur und Verkehr erlassenen sogenannten „Erlasses über historische Kennzeichen“ für das „Recht auf Erhalt der Kennzeichen der Erstzulassung im Land“. Öffentliches Kraftfahrzeugregister, d. h. zur Erlangung eines Kennzeichens aus der historischen Bau- oder Verkehrsperiode für Fahrzeuge von historischem und sammelwürdigem Interesse“ unter Bezugnahme auf das Gesetz 178 vom 30. Dezember 2020.

Die Bestimmungen der Durchführungsverordnung treten am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gelten ab dem sechzigsten Tag nach dem oben genannten Datum. Von diesem Moment an ist es daher möglich, Ihr Fahrzeug von historischem und sammelwürdigem Interesse (identifiziert durch die Bescheinigung über historische Relevanz gemäß Art. 60 der Straßenverkehrsordnung) mit dem wertvollen Kit auszustatten, das seine ursprünglichen Eigenschaften vervollständigt: ein Ziel, das ASI, Gemeinsam mit den anderen Akteuren verfolgen sie seit Längerem das Ziel, den Gesetzgeber für die Formulierung nationaler Regelungen zu sensibilisieren, die den historischen Automobilsektor zunehmend und besser schützen.

Das von Minister Matteo Salvini unterzeichnete Durchführungsdekret legt die Modalitäten der Anwendung des Gesetzes klar fest und legt sie fest, angefangen bei der Anfrage, die der Eigentümer bei einem STA (Motor Telematic Help Desk) oder einem zivilen Motorisierungsbüro einreichen muss. Anträge können für Fahrzeuge von historischem und sammelwürdigem Interesse gestellt werden, die mit einem Zertifikat über die historische Relevanz ausgestattet sind, offiziell abgemeldet wurden oder für den Export bestimmt sind, für Fahrzeuge, die neu zugelassen wurden, und für Fahrzeuge mit unbekannter Herkunft. Die Ausstellung historischer Kennzeichen ist mit einer Gebühr von 549,00 Euro für Kraftfahrzeuge und 274,50 Euro für Motorräder und Landmaschinen verbunden.

Link Gazzetta Ufficiale