Kraftfahrzeugsteuer des Landes – Kraftfahrzeuge und Krafträder, die zwischen 20 und 29 Jahre alt sind
Der von der Landesregierung beschlossene und dem Südtiroler Landtag zur Annahme des entsprechenden Gesetzes weitergeleitete Entwurf des Landesstabilitätsgesetzes 2022 sieht bedeutsame Neuheiten für Fahrzeuge, die zwischen 20 und 29 Jahre alt sind, vor.
Ab 2022 unterliegen Kraftfahrzeuge und Krafträder, die zwischen 20 und 29 Jahre alt sind, der Kfz-Steuer im vollen Ausmaß (derselbe Betrag, der für Fahrzeuge, die weniger als 20 Jahre alt sind, vorgesehen ist). Die Tarifsenkung in Höhe von 50%, die bis Ende 2021 auf all diese Fahrzeuge angewandt wird, wird auf jene Kraftfahrzeuge und Krafträder beschränkt, die zwischen 20 und 29 Jahre alt sind und wofür historisches Interesse besteht und die Sammlerwert aufweisen, wie von der geltenden Gesetzgebung vorgesehen (Art. 63, Absatz 1-bis Gesetz Nr. 342/2000, eingeführt durch Art. 1, Absatz 1048 Gesetz Nr. 145/2018).
Das historische Interesse und der Sammlerwert müssen ausdrücklich auf dem Kraftfahrzeugschein/auf der einheitlichen Zulassungs- und Eigentumsbescheinigung aufscheinen und können durch einige der folgenden Körperschaften festgestellt werden: ASI, Storico Lancia, Italiano Fiat, Italiano Alfa Romeo, Storico FMI.
Der reduzierte Tarif wird ab dem Steuerzeitraum, der auf den zum Zeitpunkt der Eintragung des historischen Interesses und des Sammlerwertes laufenden Steuerzeitraum folgt, oder bereits ab dem zum Zeitpunkt der Eintragung laufenden Steuerzeitraum, falls letztere im Zahlungsmonat der Kfz-Steuer erfolgt, angewandt.